§ 1 Gegenstand
Als KlientIn können Sie eine psychotherapeutische Behandlung und/ oder eine Paarberatung buchen. Weder unsere Psychotherapie noch unsere Beratung ersetzen eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, Ihren Hausarzt oder einen entsprechenden Spezialisten zu konsultieren. Ihr konkretes Ziel wird zu Beginn der Arbeit definiert. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und Übungen, die darauf abzielen, Sie darin zu unterstützen, psychische und psychosoziale Probleme zu überwinden, Klarheit zu gewinnen, Ressourcen zu aktivieren und Sie bei anstehenden Veränderungen professionell zu begleiten.
§ 2 Therapie- und Beratungserfolg
Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.
§ 3 Honorar
Das jeweils aktuelle Honorar für meine Sitzungen beträgt 65,00 € pro Stunde. Ich berechne den Stundensatz auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf elektronischem Weg – auf Wunsch auch in gedruckter Form.
§ 4 Kostenerstattung
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nicht, wenn diese von einem psychotherapeutischen Heilpraktiker durchgeführt wird. Ich arbeite also ausschließlich mit Selbstzahlern und Privatversicherten (sofern Ihr Vertrag entsprechende Leistungen beinhaltet) zusammen.
§ 5 Termine und Ausfallhonorar
Werden Termine innerhalb von 3 Werktagen vor Termin abgesagt, so zahlt der Klient das Honorar in voller Höhe. Der Grund der Absage ist hierbei egal.
6 § Behandlungsdauer und Kündigung
Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart. Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet.
§ 7 Schweigepflicht
Claudia Weiss unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Die Schweigepflicht von Heilpraktikern schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein, das bei einer Psychotherapie, bei einem psychologischen Psychotherapeuten oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde.
§ 8 Gerichtsstand und Haftung
Gerichtsstand ist Wiesbaden. Die Behandlung enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, uns darüber zeitnah zu informieren und gemeinsam nach Abhilfe zu suchen.
(Stand: Februar 2021)